Die Regel der ersten Zollhandlung
Warum Sie für Ihre EORI-Nummer nicht einfach das bequemste EU-Land wählen können.
Die Regel
Nicht in der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte registrieren sich bei der Zollbehörde des Mitgliedstaats, in dem sie erstmals eine Anmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen. Das folgt aus dem Unionszollkodex und seiner Delegierten Verordnung.
Wann ist das Slowenien?
- Ihre Waren kommen auf dem Seeweg im Hafen Koper an und werden dort angemeldet
- Ihre Waren kommen per Luftfracht am Flughafen Ljubljana an
- Ihre Waren erreichen Slowenien im Versandverfahren und die Einfuhranmeldung wird bei einer slowenischen Zollstelle abgegeben
- Ihre erste Ausfuhr- oder Versandanmeldung in der EU wird in Slowenien abgegeben
Hilfreiche Dokumente
Ein Transportdokument, eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung, die die Sendung nach oder aus Slowenien zeigt, hilft, falls die Behörde nachfragt. In unserem Formular ist dieser Upload freiwillig.
Schon woanders registriert?
Haben Sie bereits eine EORI-Nummer aus einem anderen Mitgliedstaat, verwenden Sie diese auch in Slowenien. Im amtlichen Formular erklären Sie, dass in keinem anderen Mitgliedstaat eine EORI-Nummer beantragt oder zugeteilt wurde.
Was wir nicht tun
Wir reichen keine Anträge ein, bei denen Slowenien nicht der erste Mitgliedstaat der Zollhandlung ist. In diesem Fall ist die Zollbehörde des anderen Mitgliedstaats zuständig.